Anwaltskanzlei Wendt

Wendt & Kollegen

Rechtsanwälte & Fachanwälte


Herzlich willkommen, wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen, und möchten Sie einladen, unsere Kanzlei auf den folgenden Seiten kennen zu lernen.

Die Standorte der Kanzlei befinden sich in Berlin-Charlottenburg sowie im brandenburgischen Neuruppin.
 
Herr Rechtsanwalt Wendt ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er stellvertretender Vorsitzender des Fachanwalts-Prüfungsausschusses des Landes Brandenburg. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Wendt Vorstandsmitglied des Nordbrandenburgischen Anwaltsvereins und übt dort die Funktion des Schatzmeisters aus.
 
Herr Rechtsanwalt Wendt ist zum nebenamtlichen Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg berufen.
 
Über den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt hinaus berät und vertritt Herr Wendt seine Mandanten insbesondere in familienrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fragen des allgemeinen Zivilrechts.
 
Ferner verfügt die Kanzlei über eine eigene Abteilung für Mahnwesen und Zwangsvollstreckung und ist insbesondere bemüht, den Mandanten auch bei der Realisierung ihrer Forderungen behilflich zu sein.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rechtsgebiete.
 
Sie erreichen uns in Berlin und Neuruppin montags bis donnerstags jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von
08:00 bis 12:00 Uhr. Nach Absprache sind wir auch außerhalb der Bürozeiten für Sie erreichbar.

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht


Zu seinen Tätigkeiten gehören sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und betrieblichen Abläufen als auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, z.B. Kündigung, Befristung, Lohnansprüche, Abfindungen, Versetzung, Abmahnung, Arbeitszeugnisse oder Eingruppierungen.

 

 

Die rechtliche Beurteilung einer Kündigung hängt ab von den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Im Vorfeld wird stets die Frage zu klären sein, ob der Mandant eine Weiterbeschäftigung anstrebt oder aber eine Abfindungsregelung bevorzugt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß gegen eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden kann.

Abmahnung:

Eine Abmahnung bildet oft den ersten Schritt zu einer Kündigung. Von daher empfiehlt es sich, sich mit einem Anwalt über die rechtliche Bewertung sowie das weitere Vorgehen zu beraten.

Befristete Arbeitsverhältnisse:

 

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist zunächst zu prüfen, ob die Befristung auch wirksam vereinbart ist. Unter Umständen ist die unbefristete Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages gerichtlich durchsetzbar.

Lohnzahlung:

 

Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitslohns in Verzug, so hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Lohn zeitnah gerichtlich geltend zu machen, was sowohl auf dem Klageweg als auch durch Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides geschehen kann. Herr Rechtsanwalt Wendt hilft Ihnen, eine rasche Titulierung herbeizuführen, und unterstützt Sie im Anschluß gerne auch bei der Realisierung Ihrer Forderung.

 

Im Falle der (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers ist wichtig zu wissen, daß Insolvenzgeld seitens der Bundesagentur für Arbeit nur für die letzten drei Monate vor dem Eröffnungs- oder Abweisungsbeschluß des Insolvenzgerichts gezahlt wird.

 

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und kann der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden, stellt sich die Frage einer finanziellen Abgeltung.

 

Grundsätzlich zu beachten ist hierbei, daß Arbeitnehmer ab dem 01.07. eines Jahres Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub haben. Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr verfallen in der Regel zum 31.03.

 

Soweit der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, stellt sich die Frage nach Überstundenvergütung und deren gerichtlicher Durchsetzung.

 

Arbeitszeugnisse:

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis. Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis, welches diese Bedingungen nicht erfüllt, kann dies die Aussicht auf eine neue

• Beschäftigung erheblich beeinträchtigen. Hier gibt es die Möglichkeit einer Berichtigungsklage.

Erbrecht


Beim Erbrecht handelt es sich um eines der komplexesten und anspruchsvollsten Rechtsgebiete des Deutschen Zivilrechts. Häufig stellen sich erbrechtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

 

Weitere Schwerpunkte in der Beratungspraxis sind der Entwurf von Testamenten und Erbverträgen sowie die Gestaltung von Verträgen zur Regelung im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge.

 

Schließlich geht es bei der erbrechtlichen Beratung oftmals auch um die Geltendmachung von Vermächtnissen, die Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung als auch die Beratung zur Frage der Ausschlagung einer Erbschaft, der Anfechtung einer Annahme bzw. des Schutzes des Erben vor dem Zugriff von Nachlassgläubigern auf sein Vermögen.

 

Allein diese Aufzählung zeigt, dass eine fachmännische Bearbeitung von erbrechtlichen Mandaten nur mit entsprechenden Qualifikationen möglich ist. Der bearbeitende Rechtsanwalt muss auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert sein, da er nur so in der Lage ist, die Rechtsprechung zu verfolgen, sich gezielt fortzubilden und den Mandanten optimal zu beraten. In der Konsequenz führt eine solche gezielte Spezialisierung den häufig im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt dahin, sich zum Fachanwalt für Erbrecht zu qualifizieren, in dem er gegenüber der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die notwendigen theoretischen als auch praktischen Befähigungen nachweist.

 

· Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung

· Grundstücksregelungen bei Trennung und Scheidung

· Zugewinnausgleich

· Geltendmachung von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt

· Abwehr der Geltendmachung des Elternunterhaltes gegenüber Sozialträgern

 

Insbesondere im Erbrecht kann auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen, die es oftmals ermöglichen, erbrechtliche Auseinandersetzungen bereits außergerichtlich sinnvoll für unser Mandanten zu regeln. Wenn dies nicht möglich ist, haben wir allerdings auch ausreichende Erfahrungen darin gesammelt, erbrechtliche Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Nur so war es mir im Übrigen auch möglich, die notwendige praktische Tätigkeit für den Erwerb des Titels Fachanwalt für Erbrecht nachzuweisen. Ich gehe daher davon aus, dass Mandanten in jeder konkreten Situation eine zielführende Strategie zur Lösung ihres erbrechtlichen oder auch familienrechtlichen Problems aufzeigen können.

 

Familienrecht

Im Scheidungsverfahren muß wenigstens eine der Parteien anwaltlich vertreten sein.

 

Im Rahmen des Verfahrens werden neben der eigentlichen Scheidung Fragen der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder, des Umgangsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil, etwaige Unterhaltsverpflichtungen, die Vermögensauseinandersetzung sowie der sog. Versorgungsausgleich geregelt.

 

Bei letzterem geht es darum, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehegatten gegeneinander auszugleichen mit der Folge, daß etwa derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit höhere Rentenansprüche erworben hat, einen entsprechenden Teil derselben an den anderen abzugeben hat.

 

Was die Unterhaltsansprüche und die Sorge für die Kinder anbelangt, so kann eine Regelung derselben auch bereits im Vorfeld des Scheidungsverfahrens, für die Zeit des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Getrenntlebens der Eheleute (Trennungsjahr), notwendig werden, und auch in diesem Stadium kann es sehr nützlich sein, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

 

Oftmals können für das Trennungsjahr getroffene und eine Zeitlang bereits gelebte Regelungen dann für die Zeit

nach der Scheidung übernommen werden.

Zivilrecht


Unterstützung von Firmen wie Privatleuten bei der Realisierung ihrer Forderungen aus Warenlieferungen, Werkverträgen, Dienstleistungen, aber z.B. auch auf Rückzahlung gewährter Darlehen.

Kaufmängelrecht:

 

Hierunter fallen Fragen zu Mängeln einer Kaufsache, Gewährleistung, Garantie, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Schadensersatz.

Miet- | Nachbarschaftsrecht:

 

Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Fragen in Zusammenhang mit der Verrechnung der Kaution im Falle rückständiger Mieten oder des nicht ordnungsgemäßen Überlassens einer Mietsache, Vorgehen im Falle des Zahlungsverzuges seitens des Mieters; Fragen des Wegerechts, des Überbaus oder etwa auch des ordnungsgemäßen Baumschnitts an der Grundstücksgrenze.

Werkvertragsrecht:

 

z.B. bei Problemen mit Handwerkerleistungen.

Vertragsrecht:

 

Entwurf von Verträgen über allgemeine Geschäftsbedingungen, Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln, Schadensrecht (z.B. bei Schadensersatz oder Schmerzensgeldforderungen aus Verkehrsunfällen, Beleidigungen, tätlichen Übergriffen etc.)

 

Inkasso: